Dienstag, 18. März 2014

Arbeitserlaubnis für ausländische Bürger in Russland




Vereinfachte Form für Erteilung einer Arbeitserlaubnis für ausländische Bürger in Russland Gesetzesänderung am 1.01.2014 in Kraft
(Bundesgesetz Nr. 390 vom 28.12.2013)

Aufgrund des Beitrittes Russlands zur WHO wurde ein vereinfachtes Verfahren für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis für die Bürger der WHO-Mitgliedstaaten eingeführt. 

Das vereinfachte Verfahren ist auf die Mitarbeiter eines ausländischen Unternehmens (im Gesetz „kommerzielle Organisationen“), welches eine Niederlassung oder eine Filiale in Russland hat, anwendbar. 

Die Mitarbeiter z.B. einer Stiftung können somit eine Arbeitserlaubnis nach dem vereinfachten Verfahren nicht beantragen. 

Um eine Arbeitserlaubnis nach dem vereinfachten Verfahren zu beantragen, muss ein Mitarbeiter folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Mindestens ein Jahr vor dem Antrag muss der Mitarbeiter im Unternehmen tätig gewesen sein. 
  2. Der Mitarbeiter muss zu einer Führungsposition in der Niederlassung oder zur Leitung der Niederlassung in Russland angestellt werden. 
Das Gesetz sieht die begrenzte Zahl der ausländischen Mitarbeiter in einer Niederlassung vor: maximal Fünf und im Bankensektor maximal Zwei. 


Die Erlaubnis nach dem vereinfachten Verfahren kann für die Dauer von bis zu drei Jahren erteilt und kann auch bis zu drei Mal verlängert werden. 

Folgende Unterlagen sind erforderlich:
  • Antrag; 
  • Kopie des Reisepasses; 
  • Nachweis der einjährigen Beschäftigung des Mitarbeiters im Unternehmen;
  • Entscheidung des Unternehmens über die Entsendung des Mitarbeiters in seine Niederlassung nach Russland;
  • Nachweis der Zugehörigkeit des ausländischen Unternehmens zur Niederlassung in Russland.
  • Entwurf des Arbeitsvertrages zwischen der Niederlassung und dem Mitarbeiter.
  • Verpflichtung gegenüber Russland, dass das Unternehmen im Falle der Abschiebung des Mitarbeiters die Kosten tragen wird.
  •  Kopie des Arbeitsvertrages zwischen dem Unternehmen und dem Mitarbeiter.
  • Nachweis der Krankenversicherung.
  • Nachweis der Zahlung der Gebühr.
P.S.:
Einen Mitarbeiter nach Russland entsenden! Es ist eine große Herausforderung: einen solchen Mitarbeiter finden, der wenigstens Grundkenntnisse in Russisch hat, der sich mit Behörden auskennt, der sich mit Russen zu Recht kommt; diesen Mitarbeiten anstellen, Visums - , Aufenthalts und Versicherungsfragen klären,  Arbeitserlaubnis in Russland beantragen ………………………….. !!!

Als russischer Advokat übernehme ich die Aufträge von deutschen Unternehmen für die Vertretung ihren Interessen in Russland.    

Aleksej Dorochov
Advokat