Freitag, 8. Mai 2015

Arbeitserlaubnis in Russland für hochqualifizierte Mitarbeiter - Anforderungen an die Qualifikation


In der Verordnung Nr. 424 vom 30.04.2015 hat die Bundesregierung Russlands die Anforderungen an die Qualifikation eines nach Russland abgesandten ausländischen Mitarbeiters einer ausländischen Filiale oder Tochtergesellschaft bestimmt (hochqualifizierter Spezialist).  

Nach Art. 13.5 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 des russischen Ausländergesetzes wird einem ausländischen hochqualifizierten Spezialisten eine Arbeitserlaubnis erteilt, wenn  
-          - er mindestens ein Jahr bei dem Unternehmen beschäftigt ist;
-        -  sein Gehalt in Russland voraussichtlich mindestens 2 Millionen Rubel (ca. 35 000 Euro; Stand Mai 2015) im Jahr beträgt;
-          - und seine Qualifikation mit der Tätigkeit in der Filiale bzw. Tochtergesellschaft zusammenhängt.

Der Mitarbeiter muss nach der o.g. VO der russischen Bundesregierung mindestens zwei der genannten Voraussetzungen erfüllen:
a) mindestens 4 Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet, auf dem die ausländische Filiale bzw. Tochtergesellschaft in Russland tätig ist;
b) der nach Russland abgesandte Mitarbeiter verfügt über einen akademischen Titel, der auf Grund der internationalen Verträge in Russland anerkannt ist;

Hinweis:
Für die Anerkennung der ausländischen Qualifikationen in Russland ist der Expertenrat der Qualifikationskommission bei dem Ausbildungs- und Wissenschaftsministerium Russlands (Abkürzung: BAK) zuständig. Die Anträge sind über das nationale Informationszentrum in Moskau einzureichen. Die Anerkennung ist gebührenpflichtig.  

Gemäß der Anordnung der russischen Bundesregierung Nr. 812-p vom 21.05.2012 und Nr. 1503-p vom 11.08.2014 werden akademische Titel aus einer Reihe von deutschen Universitäten in einem vereinfachten Verfahren anerkannt.  

Völkerrechtliche Verträge zu diesem Thema:
- Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region vom 11.04.1997 (Deutschland und Russland sind Vertragsstaaten);
- Übereinkommen über die Anerkennung von Studien, Diplomen und Graden im Hochschulbereich in den Staaten der europäischen Region vom 1979 (Deutschland und Russland sind Vertragsstaaten).

c) Arbeitszeugnis des Unternehmens über die Qualifikation und besondere Kenntnisse des Mitarbeiters;
d) Empfehlungsschreiben von der Berufs- oder Handelskammer, dessen Mitglied das Unternehmen oder der Mitarbeiter ist;
e) Auszeichnungen wie wissenschaftliche Publikationen, Zertifikaten, Patenten, Arbeitszeugnisse und Empfehlungsschreiben.

Alle ausländischen Urkunden müssen für Russland entsprechend „legalisiert“ werden. Sie müssen also mit einer Apostille versehen, übersetzt und von einem russischen Notar beglaubigt werden; dazu Informationen auf www.advokat-dorochov.de/übersetzung 

Aleksej Dorochov
Russischer Rechtsanwalt/Advokat

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