Videoaufnahme bei der Verhandlung vor Zivil- bzw.
Wirtschaftsgerichten in Russland wird ein Muss (Gesetzesentwurf vom
29.12.2015). Die Videoaufnahme wird dann unbedingter Bestandteil des gerichtlichen
Protokolls. Dieses prozessuale Vorgehen
ist mit der Videoaufnahmen für die Öffentlichkeit, z.B. von Reportern nicht zu
verwechseln. Die geplante Änderung sollte ab 2018 gelten. Zurzeit dürfen die
Videoaufnahmen der Gerichtsverhandlungen nur mit Erlaubnis des Gerichtes
geführt werden.
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