Mittwoch, 13. Januar 2016

Russisches Prozessrecht, Gerichtsverhandlung in Russland auf Video



Videoaufnahme bei der Verhandlung vor Zivil- bzw. Wirtschaftsgerichten in Russland wird ein Muss (Gesetzesentwurf vom 29.12.2015). Die Videoaufnahme wird dann unbedingter Bestandteil des gerichtlichen Protokolls.  Dieses prozessuale Vorgehen ist mit der Videoaufnahmen für die Öffentlichkeit, z.B. von Reportern nicht zu verwechseln. Die geplante Änderung sollte ab 2018 gelten. Zurzeit dürfen die Videoaufnahmen der Gerichtsverhandlungen nur mit Erlaubnis des Gerichtes geführt werden.  
 
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