Dienstag, 12. Juli 2016

In Russland können Vollmachten online überprüft werden (Gesetzesänderung vom 3.07.16)


Ab 1. Januar 2017 werden in Russland Informationen von allen notariell beurkundeten Vollmachten in einem Online-Register veröffentlicht und zwar darüber: wer und wen bevollmächtigt wurde und wann die Bevollmächtigung erteilt wurde sowie die Registernummer. Der Zugang zum Register ist kostenlos.
Nach heutiger Gesetzeslage in Russland sind nur die Widerrufe von Vollmachten veröffentlicht.
Praxishinweis:
Jede Vollmacht in Russland, auch eine Vollmacht für einen Anwalt für außergerichtliche Tätigkeiten, muss notariell beurkundet werden. Ausnahmen sind nur in geringen Fällen zulässig.
Eine Vollmacht, die von einem deutschen Notar beurkundet wurde, kann auch in Russland verwendet werden. Sie muss jedoch mit der Apostille versehen werden und ins Russisch übersetzt werden. Alle Übersetzungen müssen von einem russischen Notar bestätigt werden. Es gibt keine vereidigten Übersetzer in Russland.

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