Krim als Sonderwirtschaftszone



Russisches Bundesministerium für Wirtschaftsförderung arbeitet an einem Gesetzesentwurf über die Schaffung der Sonderwirtschaftszone auf der Krim. 

Mit dem Gesetz wollen die Initiatoren ein freundliches Investitionsklima auf der Halbinsel Krim schaffen und somit ausländische und inländische Investoren (u.a. aus der so genannten Offshoring-Zonen, aus dem Ausland) für sich gewinnen. 

Geplant ist es vor allem eine (befristete) Befreiung der Unternehmen von der Umsatzsteuer (USt). Der Steuersatz wird bei 10 % statt 20 % liegen (0 % für den Bund und 10 % für die Teilrepublik Krim oder die Stadt Sewastopol). Immobilien - und Grundstücksteuer sowie auch Kfz-Steuer werden nicht veranlagt. 

Die ersten zehn Jahre nach der Niederlassung werden Unternehmen, die sich nur auf der Krim niederlassen, von der Umsatzsteuer vollständig befreit. Danach wird die Umsatzsteuer von 10 % für die nächsten 39 Jahre erhoben. 

Es wird vorgeschlagen die geplanten Steuerbegünstigungen auf alle Wirtschaftszweige anzuwenden. Weder andere – und zwar russisches Bundesministerium für Finanzen - wollen nur bestimmte Wirtschaftssektoren fördern.   

Aleksej Dorochov
Russischer Advokat, Rechtsanwaltskanzlei in Neu-Ulm/Deutschland

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