Ein verurteilter Schuldner muss in Russland rechtzeitig zahlen, sonst drohen ihm die Zinsen 


Eine in der Rechtsprechung umstrittene Frage, ob zur Geldleistung verurteilter Schuldner für eine verspätete Zahlung des aus dem Urteil zu zahlenden Betrages dem Gläubiger Zinsen zahlen muss, wurde von dem Plenum des Bundeswirtschaftsgerichtes Russlands geklärt.

Das Gericht hat einen Anspruch auf eine Zinszahlung ab der Rechtskraft des Urteils bis zur Beendigung der Vollstreckung aus Art. 395 Abs. 1 des russischen Zivilgesetzbuches (ungerechtfertigte Bereicherung von Nutzung des fremden Geldes) abgeleitet.

Es hat ausgeführt: „[...] Art. 395 Abs. 1 ZGB findet auf jede Geldforderung und somit auch auf Gerichtskosten Anwendung, so dass eine Verzinsung des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages als Folge der verzögerten Zwangsvollstreckung rechtmäßig ist.“

Aleksej Dorochov
Russischer Advokat, Rechtsanwaltskanzlei in Neu-Ulm/Deutschland
http://www.advokat-dorochov.de/russland-recht/
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