Ein verurteilter Schuldner muss in Russland rechtzeitig zahlen, sonst drohen ihm die Zinsen
Eine in der Rechtsprechung
umstrittene Frage, ob zur Geldleistung verurteilter Schuldner für eine
verspätete Zahlung des aus dem Urteil zu zahlenden Betrages dem Gläubiger
Zinsen zahlen muss, wurde von dem Plenum des Bundeswirtschaftsgerichtes
Russlands geklärt.
Das Gericht hat einen
Anspruch auf eine Zinszahlung ab der Rechtskraft des Urteils bis zur Beendigung
der Vollstreckung aus Art. 395 Abs. 1 des russischen Zivilgesetzbuches
(ungerechtfertigte Bereicherung von Nutzung des fremden Geldes) abgeleitet.
Es hat ausgeführt: „[...]
Art. 395 Abs. 1 ZGB findet auf jede Geldforderung und somit auch auf
Gerichtskosten Anwendung, so dass eine Verzinsung des aus dem Urteil zu
vollstreckenden Betrages als Folge der verzögerten Zwangsvollstreckung
rechtmäßig ist.“
Aleksej Dorochov
Russischer Advokat, Rechtsanwaltskanzlei in Neu-Ulm/Deutschland
http://www.advokat-dorochov.de/russland-recht/
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