Mittwoch, 13. November 2019

Internationale Rechtshilfe in Russland


Das Zweite Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen wurde von Russland ratifiziert und somit ist es unmittelbar in Russland anwendbar.
Das Ratifizierungsgesetz regelt u.a. die Zuständigkeiten der russischen Strafverfolgungsbehörden.
Zentralbehörden sind danach:
1.      Bundesgericht Russlands (Werchownij Sud Rossii) ist für die Fragen der Gerichtsbarkeit des Bundesgerichtes in Strafsachen zuständig;
2.      Ministerium der Justiz Russlands (Ministerstvo Justizii Rossii) ist für die Fragen der Gerichtsbarkeit der Gerichten in Russland zuständig;
3.      Ermittlungsbehörde, Zollamt, Innenministerium sind für die Fragen zuständig, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen;
4.      Bundesstaatsanwalt Russlands (Generalnaja Prokuratura Rossii) ist für alle anderen Fragen bzgl. der Strafverfolgung zuständig.


Montag, 25. Juli 2016

Inkasso- und Zwangsvollstreckungsrecht in Deutschland und Russland - Frage - Antwort


Kann ich jemanden, der in Russland wohnt und mir Geld schuldet, aus Deutschland heraus vorgerichtlich mahnen?
Grundsätzlich, ja. Man kann eine Aufforderung etwas zu leisten aus Deutschland nach Russland versenden. Allerdings müssen internationale Zustellungsvorschriften und Amtssprache beachtet werden. Es kommt vor, dass der Gläubiger oder (meistens) sein Vertreter eine Mahnung aus Deutschland in deutscher Sprache und über DHL nach Russland versenden (Praxiserfahrung). Ob es Ihnen dann behilflich sein wird, bleibt bedenklich.
Wenn Sie mit Ihrem deutschen Urteil zur Vollstreckung nach Russland kommen wollen, müssen Sie die russische- und internationalen Vorschriften ganz genau beachten, sonst könnte es alles um sonst werden.
Nicht vergessen: Was in Deutschland gilt, muss nicht in Russland vor einem russischen Gericht auch gelten.

Kann ich einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen jemanden, der in Russland wohnt und mir Geld schuldet, hier in Deutschland beantragen?
Nein. Es geht auch dann nicht, wenn Ihr Schuldner das Vermögen in Deutschland hat, aber seinen Wohnsitz in Russland ist. Die internationalen Rechtsvorschriften, die im deutschen Mahnverfahren für Ausländer mit Wohnsitz im Ausland anwendbar sind, finden für Russland keine Anwendung.
Die Forderung muss nun auf dem Klagewege entweder in Russland oder in Deutschland durchgesetzt werden.

Wo müsste ich dann klagen, in Russland oder Deutschland?
Die Antwort ist von jedem Einzelfall abhängig. Grundsätzlich sind Gerichtsentscheidungen aus Deutschland, die auf eine Geldforderung gerichtet sind, in Russland anerkennungs- und vollstreckungsfähig. Insbesondere gilt es bei der Streitigkeiten zwischen Unternehmen, die vor den Wirtschaftsgerichten in Russland anzuerkennen sind.
Es kommen immer wieder die Probleme über Einzelpunkten vor, die im Prozess vor deutschen Gericht – milder gesagt – nicht beachtet wurden. Nicht vergessen: Sie müssen dieses deutsche Urteil in Russland vollstrecken!

Wie kann ich ein deutsches Urteil in Russland vollstrecken?
Es muss ein Antrag vor einem russischen Gericht auf Anerkennung des deutschen Urteiles gestellt werden. Danach wird das Vollstreckungsverfahren bei dem Gerichtsvollzieheramt eingeleitet.

Ist es zweckmäßig den Schuldner gerichtlich mahnen oder klagen, wenn er kein Geld hat?
Insbesondere ist ein gerichtlicher Mahnantrag in Deutschland zweckmäßig, weil es relativ billig ist einen Vollstreckungstitel/Vollstreckungsbescheid zu bekommen. Mit diesem Vollstreckungsbescheid kann man 30 Jahre lang vom Schuldner Geld fordern. Man weiß nie, vielleicht wird der mittellose Schuldner Lotto gewinnen oder auf andere Weise reich werden.
Sonst werden Ansprüche nach einer kurzen Zeit, meistens nach 3 Jahren, verloren gehen und man kann grundsätzlich nichts mehr tun, sogar wenn der Schuldner reich wird.


Dienstag, 12. Juli 2016

In Russland können Vollmachten online überprüft werden (Gesetzesänderung vom 3.07.16)


Ab 1. Januar 2017 werden in Russland Informationen von allen notariell beurkundeten Vollmachten in einem Online-Register veröffentlicht und zwar darüber: wer und wen bevollmächtigt wurde und wann die Bevollmächtigung erteilt wurde sowie die Registernummer. Der Zugang zum Register ist kostenlos.
Nach heutiger Gesetzeslage in Russland sind nur die Widerrufe von Vollmachten veröffentlicht.
Praxishinweis:
Jede Vollmacht in Russland, auch eine Vollmacht für einen Anwalt für außergerichtliche Tätigkeiten, muss notariell beurkundet werden. Ausnahmen sind nur in geringen Fällen zulässig.
Eine Vollmacht, die von einem deutschen Notar beurkundet wurde, kann auch in Russland verwendet werden. Sie muss jedoch mit der Apostille versehen werden und ins Russisch übersetzt werden. Alle Übersetzungen müssen von einem russischen Notar bestätigt werden. Es gibt keine vereidigten Übersetzer in Russland.

Samstag, 2. Juli 2016

Inkasso in Neu-Ulm

Inkassodienstleistung in Deutschland:

  • Mahnverfahren
  • Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners
  • Abnahme der eidesstattlichen Versicherung vom Schuldner
  • Beantragung des Haftbefehles gegen den Schunldner


Mittwoch, 13. Januar 2016

Russisches Prozessrecht, Gerichtsverhandlung in Russland auf Video



Videoaufnahme bei der Verhandlung vor Zivil- bzw. Wirtschaftsgerichten in Russland wird ein Muss (Gesetzesentwurf vom 29.12.2015). Die Videoaufnahme wird dann unbedingter Bestandteil des gerichtlichen Protokolls.  Dieses prozessuale Vorgehen ist mit der Videoaufnahmen für die Öffentlichkeit, z.B. von Reportern nicht zu verwechseln. Die geplante Änderung sollte ab 2018 gelten. Zurzeit dürfen die Videoaufnahmen der Gerichtsverhandlungen nur mit Erlaubnis des Gerichtes geführt werden.  
 
www.advokat-dorochov.de - Ihre Anwälte für Gerichtsprozess in Russland


Dienstag, 22. Dezember 2015

Backgroundcheck in Russland-Juristische Person

 
Besser Vorsicht als Nachsicht! 

Wir überprüfen für Sie ein Unternehmen in Russland
vertraulich und  gründlich 


Folgende Informationen über: 

  • Rechtsform des Unternehmens 
  • Satzung
  • staatlich registriertes Anlagevermögen des Unternehmens (Immobilien, Autos usw.)
  • Handelsregisterauszug und laufende Änderungen 
  • Überprüfung der juristischen Adresse
  • Überprüfung der tatsächlichen Adresse
  • Zuständige Finanzbehörde für das Unternehmen 
  • Jahresabschlüsse und sonstige Bilanzen, die der Finanzbehörde erklärt wurden
  • Informationen über 
  • Gründer des Unternehmens 
  • alle Gesellschafter, Aktionäre  
  • Standort: Büros, Produktionsstätte, Grundstücke, Lagerhallen 
  • Bankkonten des Unternehmens
  • laufende und vergangene Betriebsprüfungen 
  • Genehmigungen und Lizenzen des Unternehmens 
  • Geschäftsführer des Unternehmens (Personaldaten, Familienverhältnisse und Geschäftsverbindungen)
  • Mitarbeiter in der Schlüsselpositionen 
  • Mitarbeiterzahl des Unternehmens 
  • Handelspartner, Lieferanten 
  • Business-Image des Unternehmens auf dem russischen Markt
    • gegenwärtige und vergangene Streitigkeiten mit Konkurrenz oder Geschäftspartner bzw. Lieferanten
    • ernsthafte Vertragsverletzungen bei der Erfüllung der Verträge 
    • laufende Gerichtsverfahren und Urteile gegen das Unternehmen in der ersten Instanz und Berufung
................

Sonntag, 13. September 2015

Grundstücke in Russland zu verkaufen




Mein Mandant aus Russland bietet große Grundstücke zum Verkauf an. Eine gute Gelegenheit für die Investition: billiger Rubel, niedrige Grundsteuer und Land bleibt ein Land!   

Lage/Ort: Russland, Stadt Tjumen (30 km im Umkreis) in Westsibirien.
Größe: ab 1 bis 500 ha.
Preis: ab 30 000 Euro pro ha. 
Provisionsfrei

Nutzung: Gewerbe, Wohnen, Landwirtschaft (Änderung der Nutzung ist je nach Lage möglich). Aufteilung in kleinere Parzellen ist möglich. Grundstücke sind zum Teil erschlossen und bieten gute Bebauungsmöglichkeiten.  

Die Grundstücke sind Eigentum meines Mandanten, privatisiert und lastenfrei.

Die Stadt Tjumen ist eine Industriestadt mit mehr als 600 000 Einwohnern.

Anfragen an Rechtsanwalt Dorochov, www.advokat-dorochov.de


Suchbegriffe: grundstück, kauf, verkauf, russland, gewerbe, bebauung, wohnen, nutzung, investieren

Freitag, 12. Juni 2015

Krim als Sonderwirtschaftszone

Steuer Russland - Russischer Advokat - Anwalt fuer russisches Recht





Russisches Bundesministerium für Wirtschaftsförderung arbeitet an einem
Gesetzesentwurf über die Schaffung der Sonderwirtschaftszone auf der Krim.

Mit dem Gesetz wollen die Initiatoren ein freundliches Investitionsklima auf
der Halbinsel Krim schaffen und somit ausländische und inländische Investoren
(u.a. aus der so genannten Offshoring-Zonen, aus dem Ausland) für sich
gewinnen.

Geplant ist es vor allem eine (befristete) Befreiung der Unternehmen von der
Umsatzsteuer (USt). Der Steuersatz wird bei 10 % statt 20 % liegen (0 % für den
Bund und 10 % für die Teilrepublik Krim oder die Stadt Sewastopol). Immobilien
- und Grundstücksteuer sowie auch Kfz-Steuer werden nicht veranlagt.

Die ersten zehn Jahre nach der Niederlassung werden Unternehmen, die sich
nur auf der Krim niederlassen, von der Umsatzsteuer vollständig befreit. Danach
wird die Umsatzsteuer von 10 % für die nächsten 39 Jahre erhoben.

Es wird vorgeschlagen die geplanten Steuerbegünstigungen auf alle
Wirtschaftszweige anzuwenden. Weder andere – und zwar russisches
Bundesministerium für Finanzen - wollen nur bestimmte Wirtschaftssektoren
fördern.


Russland krim, investieren krim, investotoren russland, russisches
gesellschaftsrecht, steuervergünsigung russland, steuer russland, gesetz krim,
halbinsel krim, sewastopol, unternehmen krim

Freitag, 8. Mai 2015

Arbeitserlaubnis in Russland für hochqualifizierte Mitarbeiter - Anforderungen an die Qualifikation


In der Verordnung Nr. 424 vom 30.04.2015 hat die Bundesregierung Russlands die Anforderungen an die Qualifikation eines nach Russland abgesandten ausländischen Mitarbeiters einer ausländischen Filiale oder Tochtergesellschaft bestimmt (hochqualifizierter Spezialist).  

Nach Art. 13.5 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 des russischen Ausländergesetzes wird einem ausländischen hochqualifizierten Spezialisten eine Arbeitserlaubnis erteilt, wenn  
-          - er mindestens ein Jahr bei dem Unternehmen beschäftigt ist;
-        -  sein Gehalt in Russland voraussichtlich mindestens 2 Millionen Rubel (ca. 35 000 Euro; Stand Mai 2015) im Jahr beträgt;
-          - und seine Qualifikation mit der Tätigkeit in der Filiale bzw. Tochtergesellschaft zusammenhängt.

Der Mitarbeiter muss nach der o.g. VO der russischen Bundesregierung mindestens zwei der genannten Voraussetzungen erfüllen:
a) mindestens 4 Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet, auf dem die ausländische Filiale bzw. Tochtergesellschaft in Russland tätig ist;
b) der nach Russland abgesandte Mitarbeiter verfügt über einen akademischen Titel, der auf Grund der internationalen Verträge in Russland anerkannt ist;

Hinweis:
Für die Anerkennung der ausländischen Qualifikationen in Russland ist der Expertenrat der Qualifikationskommission bei dem Ausbildungs- und Wissenschaftsministerium Russlands (Abkürzung: BAK) zuständig. Die Anträge sind über das nationale Informationszentrum in Moskau einzureichen. Die Anerkennung ist gebührenpflichtig.  

Gemäß der Anordnung der russischen Bundesregierung Nr. 812-p vom 21.05.2012 und Nr. 1503-p vom 11.08.2014 werden akademische Titel aus einer Reihe von deutschen Universitäten in einem vereinfachten Verfahren anerkannt.  

Völkerrechtliche Verträge zu diesem Thema:
- Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region vom 11.04.1997 (Deutschland und Russland sind Vertragsstaaten);
- Übereinkommen über die Anerkennung von Studien, Diplomen und Graden im Hochschulbereich in den Staaten der europäischen Region vom 1979 (Deutschland und Russland sind Vertragsstaaten).

c) Arbeitszeugnis des Unternehmens über die Qualifikation und besondere Kenntnisse des Mitarbeiters;
d) Empfehlungsschreiben von der Berufs- oder Handelskammer, dessen Mitglied das Unternehmen oder der Mitarbeiter ist;
e) Auszeichnungen wie wissenschaftliche Publikationen, Zertifikaten, Patenten, Arbeitszeugnisse und Empfehlungsschreiben.

Alle ausländischen Urkunden müssen für Russland entsprechend „legalisiert“ werden. Sie müssen also mit einer Apostille versehen, übersetzt und von einem russischen Notar beglaubigt werden; dazu Informationen auf www.advokat-dorochov.de/übersetzung 

Aleksej Dorochov
Russischer Rechtsanwalt/Advokat

Freitag, 24. April 2015

UN-Kaufrecht für Mittelständler aus Deutschland und Russland



 
Sie sind ein deutscher Mittelständler oder ein kleines Unternehmen und stellen zum Beispiel industrielle Maschinen her, die Sie gern nach Russland verkaufen wollen.

Es ist schon üblich, dass ein deutscher Hersteller (kleines oder mittelständisches Unternehmen) seine Ware direkt ohne Einschaltung von Zwischenhändler nach Russland verkauft.

Russland ist übrigens sehr groß und es hat viel Potenzial.  

Nach welchem Recht werden Sie dann einen Vertrag mit Käufer aus Russland abschließen? Nach Russischem oder Deutschem?

Es ist verständlich und nachvollziehbar, dass jeder Vertragspartner sein heimisches Recht zur Anwendung kommen lassen möchte. Bei der Annahme des russischen Rechts könnten Sie bereits vor erheblichen Sprachproblemen stehen oder Ihr russischer Vertragspartner gleichfalls bei der Annahme des deutschen Rechtes.

Die goldene Mitte ist somit ein Kauf- oder Werklieferungsvertrag nach UN-Kaufrecht. Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf, kurz auch UN-Kaufrecht genannt und noch einfacher ausgedrückt ein Gesetz für internationale Kauf - und Werklieferungsverträge. Dieses Gesetz ist in Deutschland und Russland direkt anwendbar, d.h. Sie können mit dem Vertrag nach diesem Gesetz vor deutschem oder russischem Gericht (je nach Vereinbarung des Gerichtsstandes) klagen.

Das UN-Kaufrecht ist hervorragendes „Werkzeug“ für kleine und mittelständische deutsche Hersteller, die ihr Produkt nach Russland direkt verkaufen wollen. Es dient vor allem der Erleichterung von Abwicklungen der grenzüberschreitenden Kauf- und Werklieferungsverträge.

Vorteile
Vor allem ist das UN-Kaufrecht wissenschaftlich hervorragend und mit Berücksichtigung der grenzüberschreitenden Vertragsverhältnisse strukturiert. Dazu kommen die im Laufe der Jahre ausgearbeiteten standardisierten Vertragsklauseln von der Internationalen Handelskammer (ICC), zum Beispiel zu Lieferort, Gefahrübergang sowie Kosten für Transport und Versicherung.

Für Verkäufer aus Deutschland und für Käufer aus Russland kommt es als Vorteil hinzu, dass UN-Kaufrecht dem deutschen und auch russischen Kaufrecht sehr ähnlich ist.

Ferner ist das UN-Kaufrecht nach Ihrem Willen und Ihren Wünschen veränderbar (juristisch: „dispositives, abdingbares Recht“). Man kann bei der Vertragsgestaltung praktisch jeden Wunsch der Vertragspartei berücksichtigen.

Sprache des Vertrages
Die Vertragsparteien können die Sprache des Vertrages frei wählen. Es kommt oft vor, dass die Verträge nur in Englisch verfasst werden. Dazu ist es nichts zu beanstanden, wenn Sie den Gerichtsstand in einem englischsprachigen Land oder vor einem englischsprachigen Schiedsgericht vereinbaren wollen.

Sonst ist Russisch eine offizielle Sprache des UN-Kaufrechtes und es liegen auch amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vor. Das bedeutet, wenn es zum gerichtlichen Streit in Russland oder in Deutschland kommt, dann bedürfen Verträge nach UN-Kaufrecht in Deutsch und Russisch keine amtliche Übersetzung. Das UN-Kaufrecht und seine Rechtsprechung sind ein Teil der Rechtsordnung in Russland und in Deutschland. 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gestaltung des Vertrages in deutscher und russischer Sprache bestens geeignet ist.

Vertrag ist eine Verhandlungssache!
Ein der „sensibelsten“ Punkten bei der Vertragsverhandlung ist die Zahlung und zwar: Wann muss gezahlt werden? Man kann „Zahlung per Nachnahme“ oder „Kasse gegen Dokumente“ vereinbaren.

Mein Standpunkt für kleine oder mittelständische Unternehmen ist die Vereinbarung der Zahlung per „Vorkasse“. Bei anderen Vertragspunkten wie Montage oder bei der Lieferung von Ersatzteilen könnte man dann andere Zahlungsmodalitäten vereinbaren.

An diesem Vertrags-Punkt müssen Sie hart bleiben. Es geht hier nicht um die Zuverlässigkeit Ihres russischen Vertragspartners, sondern um „Schicksal“ Ihres gelieferten Produktes, z.B. nach Sibirien. Man muss nicht vergessen, dass Ihre Ware sich in einem anderen und sogar in einem außereuropäischen Land befinden wird. Schon diese Tatsache „klingt es teuer“, wenn es zu Streitigkeiten kommen würde.
 
Ein gutes Argument für Sie: Sie sind ein deutscher Hersteller, das heißt: Sie sind pünktlich, zuverlässig und Sie liefern Qualität. Sie sind also Made in Germany! Und diese Eigenschaften kennt jeder Russe. Außerdem sind Sie ein kleines oder mittelständisches Unternehmen und Sie können sich die Störungen bei der Bezahlung nicht leisten. Somit steht in Ihrem Vertrag „Zahlung per Vorkasse“.

Währung
Bei der Wahl der Währung sind Währungsschwankungen dringend zu berücksichtigen. Es könnte unter Umständen zur Störung der Vertragserfüllung führen.

Aleksej Dorochov
Advokat

Suchbegriffe: un kaufrecht, russischer vertrag, russische unternehmen, russland, übereinkommen, kaufvertrag, werk lieferung, russisches vertragsrecht, lieferung russland, handel russland, vertrag mit russland, unternehmer in russland