Dienstag, 13. Mai 2014

Doktor-Urlaub in Russland


Ein promovierender Arbeitnehmer in Russland hat einen Anspruch auf einen bezahlten Urlaub von 3 bis 6 Monaten, so die Regierungsverordnung Russlands Nr. 409 vom 5.05.2014 (materielles Gesetz). Die Kosten trägt der Arbeitgeber. Der Urlaub ist für die Zeit des Promotionsverfahrens vorgesehen. Der Arbeitnehmer ist allerdings verpflichten seinen Arbeitgeber ein Jahr vor dem beabsichtigten Promotionsverfahren schriftlich in Kenntnis zu setzen.

Aleksej Dorochov
Russischer Advokat, Rechtsanwaltskanzlei in Neu-Ulm/Deutschland
www.advokat-dorochov.de


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