Ab 1.
Januar 2017 werden in Russland Informationen von allen notariell beurkundeten
Vollmachten in einem Online-Register veröffentlicht und zwar darüber: wer und
wen bevollmächtigt wurde und wann die Bevollmächtigung erteilt wurde sowie die
Registernummer. Der Zugang zum Register ist kostenlos.
Nach
heutiger Gesetzeslage in Russland sind nur die Widerrufe von Vollmachten
veröffentlicht.
Praxishinweis:
Jede
Vollmacht in Russland, auch eine Vollmacht für einen Anwalt für
außergerichtliche Tätigkeiten, muss notariell beurkundet werden. Ausnahmen sind
nur in geringen Fällen zulässig.
Eine
Vollmacht, die von einem deutschen Notar beurkundet wurde, kann auch in
Russland verwendet werden. Sie muss jedoch mit der Apostille versehen werden
und ins Russisch übersetzt werden. Alle Übersetzungen müssen von einem
russischen Notar bestätigt werden. Es gibt keine vereidigten Übersetzer in
Russland.
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