Kann ich jemanden, der in Russland wohnt und mir Geld
schuldet, aus Deutschland heraus vorgerichtlich mahnen?
Grundsätzlich, ja. Man kann eine Aufforderung etwas zu
leisten aus Deutschland nach Russland versenden. Allerdings müssen
internationale Zustellungsvorschriften und Amtssprache beachtet werden. Es
kommt vor, dass der Gläubiger oder (meistens) sein Vertreter eine Mahnung aus
Deutschland in deutscher Sprache und über DHL nach Russland versenden
(Praxiserfahrung). Ob es Ihnen dann behilflich sein wird, bleibt bedenklich.
Wenn Sie mit Ihrem deutschen Urteil zur Vollstreckung nach
Russland kommen wollen, müssen Sie die russische- und internationalen
Vorschriften ganz genau beachten, sonst könnte es alles um sonst werden.
Nicht vergessen: Was in Deutschland gilt, muss nicht in
Russland vor einem russischen Gericht auch gelten.
Kann ich einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen jemanden,
der in Russland wohnt und mir Geld schuldet, hier in Deutschland beantragen?
Nein. Es geht auch dann nicht, wenn Ihr Schuldner das
Vermögen in Deutschland hat, aber seinen Wohnsitz in Russland ist. Die internationalen
Rechtsvorschriften, die im deutschen Mahnverfahren für Ausländer mit Wohnsitz
im Ausland anwendbar sind, finden für Russland keine Anwendung.
Die Forderung muss nun auf dem Klagewege entweder in
Russland oder in Deutschland durchgesetzt werden.
Wo müsste ich dann klagen, in Russland oder Deutschland?
Die Antwort ist von jedem Einzelfall abhängig. Grundsätzlich
sind Gerichtsentscheidungen aus Deutschland, die auf eine Geldforderung
gerichtet sind, in Russland anerkennungs- und vollstreckungsfähig. Insbesondere
gilt es bei der Streitigkeiten zwischen Unternehmen, die vor den
Wirtschaftsgerichten in Russland anzuerkennen sind.
Es kommen immer wieder die Probleme über Einzelpunkten vor,
die im Prozess vor deutschen Gericht – milder gesagt – nicht beachtet wurden.
Nicht vergessen: Sie müssen dieses deutsche Urteil in Russland vollstrecken!
Wie kann ich ein deutsches Urteil in Russland vollstrecken?
Es muss ein Antrag vor einem russischen Gericht auf
Anerkennung des deutschen Urteiles gestellt werden. Danach wird das
Vollstreckungsverfahren bei dem Gerichtsvollzieheramt eingeleitet.
Ist es zweckmäßig den Schuldner gerichtlich mahnen oder
klagen, wenn er kein Geld hat?
Insbesondere ist ein gerichtlicher Mahnantrag in Deutschland
zweckmäßig, weil es relativ billig ist einen
Vollstreckungstitel/Vollstreckungsbescheid zu bekommen. Mit diesem
Vollstreckungsbescheid kann man 30 Jahre lang vom Schuldner Geld fordern. Man weiß
nie, vielleicht wird der mittellose Schuldner Lotto gewinnen oder auf andere
Weise reich werden.
Sonst werden Ansprüche nach einer kurzen Zeit, meistens nach
3 Jahren, verloren gehen und man kann grundsätzlich nichts mehr tun, sogar wenn
der Schuldner reich wird.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen