Russland, russisches Recht - Lieber Handeln, Dulden oder Unterlassen als viel Geld zahlen!


Entscheidung des Plenums des russischen Bundeswirtschaftsgerichtes vom 4.04.2014

Verurteilung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung kann in Russland abgegolten werden.

Das Gericht hat zur Erzwingung von Handlungen, Unterlassungen und Duldungen Stellung genommen. Diese prozessuale Konstellation ist im russischen Gesetz nicht ausdrücklich geregelt und führte somit zu einer großen Kontroverse in der Rechtsprechung. 

Demnach darf das Gericht auf Antrag des Klägers den Beklagten für den Fall der Nichthandlung oder Zuwiderhandlung zur Zahlung einer bestimmten Summe verurteilen. Die Höhe der Strafe steht im Ermessen des Gerichtes mit Berücksichtigung der Umständen des Einzelfalles. „[…] Aufgrund solcher Verurteilung muss dem Beklagten die Erfüllung einer Verpflichtung aus dem Urteil (Handeln, Dulden oder Unterlassen) günstiger ausgehen als ihre Nichterfüllung.“

Die auferlegte Geldstrafe, die dem Kläger zugesprochen wird (nicht Ordnungsgeld!; das Gericht nenn das: „Kompensation für die Erwartung“), muss also dem Beklagten so „weh“ tun, dass er die Verpflichtung lieber erfüllen soll.   

Aleksej Dorochov
Russischer Advokat, Rechtsanwaltskanzlei in Neu-Ulm/Deutschland
www.advokat-dorochov.de

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