Russland,
Investitionen, Gesetz, Visum, Geschäftsreise
Ein Entwurf über die
Änderung des russischen Ein - und Ausreisegesetzes wurde dem russischen
Parlament (Duma) vorgelegt (Gesetzesentwurf N 483083 vom 26.03.2014). U.a. dürfen
zukünftig auch die Angehörigen eines in Russland beschäftigten Ausländers ein
Geschäftsvisum beantragen. Grund für die Änderung ist vor allem die
Verbesserung der Investitionsklima in Russland, so die russische Bundesregierung.
Aleksej Dorochov
Russischer Advokat,
Rechtsanwaltskanzlei in Neu-Ulm
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