Entscheidung des Plenums des russischen
Bundeswirtschaftsgerichtes vom 4.04.2014
Verurteilung zu einer
Handlung, Duldung oder Unterlassung kann in Russland abgegolten werden.
Das Gericht hat zur
Erzwingung von Handlungen, Unterlassungen und Duldungen Stellung genommen.
Diese prozessuale Konstellation ist im russischen Gesetz nicht ausdrücklich
geregelt und führte somit zu einer großen Kontroverse in der Rechtsprechung.
Demnach darf das Gericht auf
Antrag des Klägers den Beklagten für den Fall der Nichthandlung oder
Zuwiderhandlung zur Zahlung einer bestimmten Summe verurteilen. Die Höhe der
Strafe steht im Ermessen des Gerichtes mit Berücksichtigung der Umständen des
Einzelfalles. „[…] Aufgrund solcher Verurteilung muss dem Beklagten die
Erfüllung einer Verpflichtung aus dem Urteil (Handeln, Dulden oder Unterlassen)
günstiger ausgehen als ihre Nichterfüllung.“
Die auferlegte Geldstrafe,
die dem Kläger zugesprochen wird (nicht Ordnungsgeld!; das Gericht nennt das:
„Kompensation für die Erwartung“), muss also dem Beklagten so „weh“ tun, dass
er die Verpflichtung lieber erfüllen soll.
Aleksej Dorochov
Russischer Advokat, Rechtsanwaltskanzlei in Neu-Ulm/Deutschland
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Als in Russland
zugelassener Advokat vertrete ich deutsche, österreichische und schweizerische
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