Jede Reise nach Russland beginnt nicht nur mit dem ersten Schritt, sondern auch mit einer Übersetzung!
Apostille
Russland,
Deutschland, Österreich und die Schweiz sind dem Haager Übereinkommen
vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden
von der Legalisation beigetreten.
Damit kann jede öffentliche und
mit einer Apostille ausgefüllte Urkunde aus Deutschland, Österreich
oder der Schweiz in Russland verwendet werden.
Dafür ist jedoch eine Übersetzung der Urkunde und der Apostille erforderlich.
Zwei Wege für die Übersetzung:
1.
Übersetzung der Urkunde von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer
und dann notarielle Beurkundung der Übersetzung in einem russischen
Konsulat in Deutschland.
2. Übersetzung der Urkunde von einem
Übersetzer in Russland bei gleichzeitiger notariellen Beurkundung von
einem russischen Notar.
Hinweis: Im Unterschied zu deutschen
vereidigten Übersetzer müssen alle Übersetzungen in Russland notariell
beurkundet werden. Die Notare in Russland arbeiten grundsätzlich mit
bestimmten Übersetzer, die sie für zuverlässig halten.
Aleksej Dorochov
Russischer Advokat
Standort Neu-Ulm, Deutschland
Zoya Starynina
Übersetzerin
Standort Kaliningrad, Russland
kontakt@advokat-dorochov.de
Kooperationspartnerschaf:
Russischer Advokat, Standort Deutschland mit staatlich geprüfter
Übersetzerin und Dolmetscherin aus Russland, Standort Kaliningrad.
Wir
sind ein kleines Team, jedoch stellen wir uns gerne großen
Herausforderungen. Wir arbeiten ständig daran, um unsere
Dienstleistungen zu verbessern und die Wege zwischen Russland und Europa
zu kürzen.
Meine Kooperationspartnerschaft mit der in Russland
zugelassenen und zuverlässigen Übersetzerin und Dolmetscherin aus
Kaliningrad ist DIESE Arbeit, die auf die reibungslose
Mandantenvertretung in Russland gerichtet ist.
Gerne übernehmen wir für Sie Übersetzungen von Deutsch auf Russisch mit notarieller Beurkundung in Russland.
www.advokat-dorochov.de/übersetzung/
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