Verordnung des russischen
Migrationsdienstes (zuständige Behörde für Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis
der Ausländer usw.) vom 15.12.14 Nr. 655
über Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis für Ausländer in
Russland
Die Verordnung dient zur Ausführung
des Art. 5 Abs. 4 des russischen Ausländergesetzes und regelt das Verfahren der
örtlichen Behörden zur Verlängerung, Abkürzung bzw. Widerruf der befristeten
Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers in Russland.
Für die Verlängerung ist ein Antrag
spätestens 7 Werktage vor der Beendigung der Aufenthaltserlaubnis bei dem
örtlichen Migrationsdienst zu stellen. Der Antrag ist innerhalb von 7 Werktagen
zu bescheiden.
Aleksej Dorochov
Advokat
www.advokat-dorochov.de
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