Freitag, 12. Juni 2015

Krim als Sonderwirtschaftszone

Steuer Russland - Russischer Advokat - Anwalt fuer russisches Recht





Russisches Bundesministerium für Wirtschaftsförderung arbeitet an einem
Gesetzesentwurf über die Schaffung der Sonderwirtschaftszone auf der Krim.

Mit dem Gesetz wollen die Initiatoren ein freundliches Investitionsklima auf
der Halbinsel Krim schaffen und somit ausländische und inländische Investoren
(u.a. aus der so genannten Offshoring-Zonen, aus dem Ausland) für sich
gewinnen.

Geplant ist es vor allem eine (befristete) Befreiung der Unternehmen von der
Umsatzsteuer (USt). Der Steuersatz wird bei 10 % statt 20 % liegen (0 % für den
Bund und 10 % für die Teilrepublik Krim oder die Stadt Sewastopol). Immobilien
- und Grundstücksteuer sowie auch Kfz-Steuer werden nicht veranlagt.

Die ersten zehn Jahre nach der Niederlassung werden Unternehmen, die sich
nur auf der Krim niederlassen, von der Umsatzsteuer vollständig befreit. Danach
wird die Umsatzsteuer von 10 % für die nächsten 39 Jahre erhoben.

Es wird vorgeschlagen die geplanten Steuerbegünstigungen auf alle
Wirtschaftszweige anzuwenden. Weder andere – und zwar russisches
Bundesministerium für Finanzen - wollen nur bestimmte Wirtschaftssektoren
fördern.


Russland krim, investieren krim, investotoren russland, russisches
gesellschaftsrecht, steuervergünsigung russland, steuer russland, gesetz krim,
halbinsel krim, sewastopol, unternehmen krim

Keine Kommentare: