Das Zweite Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen
über die Rechtshilfe in Strafsachen wurde von Russland ratifiziert und somit ist
es unmittelbar in Russland anwendbar.
Das Ratifizierungsgesetz regelt u.a. die Zuständigkeiten der
russischen Strafverfolgungsbehörden.
Zentralbehörden sind danach:
1.
Bundesgericht Russlands (Werchownij Sud Rossii) ist
für die Fragen der Gerichtsbarkeit des Bundesgerichtes in Strafsachen
zuständig;
2.
Ministerium der Justiz Russlands (Ministerstvo
Justizii Rossii) ist für die Fragen der Gerichtsbarkeit der Gerichten in
Russland zuständig;
3.
Ermittlungsbehörde, Zollamt, Innenministerium
sind für die Fragen zuständig, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen;
4.
Bundesstaatsanwalt Russlands (Generalnaja
Prokuratura Rossii) ist für alle anderen Fragen bzgl. der Strafverfolgung zuständig.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen