Russisches Bundesministerium für Wirtschaftsförderung arbeitet an einem Gesetzesentwurf über die Schaffung der Sonderwirtschaftszone auf der Krim
Mit dem Gesetz wollen die Initiatoren ein freundliches Investitionsklima
auf der Halbinsel Krim schaffen und somit ausländische und inländische Investoren
(u.a. aus der so genannten Offshoring-Zonen,
aus dem Ausland) für sich gewinnen.
Geplant ist es vor allem eine (befristete) Befreiung der
Unternehmen von der Umsatzsteuer (USt). Der Steuersatz wird bei 10 % statt 20 %
liegen (0 % für den Bund und 10 % für die Teilrepublik Krim oder die Stadt
Sewastopol). Immobilien - und Grundstücksteuer sowie auch Kfz-Steuer werden
nicht veranlagt.
Die ersten zehn Jahre nach der Niederlassung werden Unternehmen,
die sich nur auf der Krim niederlassen, von der Umsatzsteuer vollständig
befreit. Danach wird die Umsatzsteuer von 10 % für die nächsten 39 Jahre
erhoben.
Es wird vorgeschlagen die geplanten Steuerbegünstigungen auf
alle Wirtschaftszweige anzuwenden. Weder andere – und zwar russisches Bundesministerium
für Finanzen - wollen nur bestimmte Wirtschaftssektoren fördern.
Aleksej
Dorochov
Russischer Advokat,
Rechtsanwaltskanzlei in Neu-Ulm/Deutschland
P.S:
Einen Mitarbeiter nach Russland entsenden? Es ist eine große
Herausforderung! Einen solchen Mitarbeiter finden, der wenigstens
Grundkenntnisse in Russisch hat, der sich mit Behörden auskennt, der sich mit
Russen zu Recht kommt! Visums -, Aufenthalts - und Versicherungsfragen klären! Arbeitserlaubnis
in Russland beantragen …!
Als in Russland zugelassener Advokat vertrete ich deutsche,
österreichische und schweizerische Unternehmen in Russland und berate sie im
russischen Recht.
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