Gesetzesentwurf der russischen Bundesregierung vom
28.07.14
Nach dem
Gesetzesentwurf wird geplant, dass ausländische Arbeitnehmer mit befristeten
Aufenthalt in Russland und mit einem Arbeitsvertrag von mindestens 6 Monate
sozialversicherungspflichtig werden. Allerdings bezieht sich die
Sozialversicherungspflicht nur auf die Arbeitsunfallversicherung und beträgt
1,8 %. Ausgenommen von der Versicherungspflicht sind die so genannten hochqualifizierten
Spezialisten nach dem Gesetz über den rechtlichen Status der Ausländer in
Russland.
Das Gesetz sollte ab
1.01.2015 in Kraft treten.
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Aleksej Dorochov
Russischer Advokat
Kanzleisitz in Neu-Ulm, Deutschland
www.advokat-dorochov.de
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