Freitag, 7. November 2014

Sozialversicherungspflicht für ausländische Arbeitnehmer in Russland



Gesetzesentwurf der russischen Bundesregierung vom 28.07.14
 
Nach dem Gesetzesentwurf wird geplant, dass ausländische Arbeitnehmer mit befristeten Aufenthalt in Russland und mit einem Arbeitsvertrag von mindestens 6 Monate sozialversicherungspflichtig werden. Allerdings bezieht sich die Sozialversicherungspflicht nur auf die Arbeitsunfallversicherung und beträgt 1,8 %. Ausgenommen von der Versicherungspflicht sind die so genannten hochqualifizierten Spezialisten nach dem Gesetz über den rechtlichen Status der Ausländer in Russland. 

Das Gesetz sollte ab 1.01.2015 in Kraft treten.  

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Aleksej Dorochov
Russischer Advokat
Kanzleisitz in Neu-Ulm, Deutschland
www.advokat-dorochov.de  

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