Der Gesetzesentwurf der Regierung Russlands vom 30.10.14
soll schon am 1.01.2015 in Kraft treten.
Die Sonderwirtschaftszone sieht für die Investoren
Vergünstigungen in Zoll, – Steuer und Sozialversicherungsrecht vor und sie soll
25 Jahre dauern. Die Fristen können verlängert werden.
Zuständig für die Verwaltung sind der Beauftragte der
Regierung Russlands, der Expertenrat über die Angelegenheiten der Sonderwirtschaftszone
und die Verwaltung von Krim und Sewastopol.
Die Investoren können so genannte Mitglieder der
Sonderwirtschaftszone werden. Dafür müssen sie ihr Investitionsprojekt
vorstellen und sich entsprechend registrieren. Es wird ein Register von Mitgliedern
der Sonderwirtschaftszone geführt.
Es sind 6 Gebiete für geförderte Investitionsprojekte
vorgesehen:
Tourismus,
Landwirtschaft,
Verarbeitungsindustrie,
Hochtechnologie,
Logistik,
Schiffbau.
Die Investitionssumme muss mindestens 100 Millionen Rubel
(ca. 1,8 Millionen Euro) und für kleine bzw. mittelständische Unternehmen
mindestens 20 Millionen Rubel (ca. 360 000 Euro) betragen.
Für die Zulassung als Mitglied der Sonderwirtschaftszone
sind folgende Unterlagen erforderlich:
Gründungsunterlagen der juristischen Person,
Handelsregisterauszug,
Finanzamt Anmeldung,
Investitionsprojekt
Unterlagen über die finanzielle Situation der juristischen
Person wie Jahresabschluss, Bankgarantien, Bürgschaften.
Kein Visum im Voraus für Krim
Reisende müssen gemäß der neuen Regelung im Voraus kein
Visum mehr nach Russland, für Teilrepublik Krim beantragen. Ein Visum für 30
Tage wird direkt am Grenzübergang bei Einreise erteilt.
Aleksej Dorochov
Russischer Advokat
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