Donnerstag, 23. Oktober 2014

Internationale Kooperation Russlands in Steuersachen - Ratifizierung des internationalen Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen

Die russische Duma (Parlament) hat am 17.10.2014 das Gesetz zur Ratifizierung des internationalen Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen verabschiedet. Russland hat am 3.11.2011 den Beitritt zum Übereinkommen unterzeichnet. Allerdings bedurfte es wegen der Abweichung der nationalen Gesetzeslage in Steuersachen einer Ratifizierung.

Deutschland hat das Übereinkommen am 17.04.2008 unterzeichnet, jedoch noch nicht ratifiziert.    

Zuständige Behörden für die Amtshilfe in Steuersachen werden das russische Bundesamt für Steuer und das russische Bundesamt der Gerichtsvollzieher.

Das Übereinkommen bezieht sich auf Einkommen- und Körperschaftssteuer und es ist auf russische Staatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthalt in Russland und auf juristische Personen, die nach dem russischen Recht errichtet worden sind, anwendbar; die Umsatzsteuer wurde ausgenommen.

Mitteilungen von Konten einer natürlichen Person:
Die Informationen über Konten, Kontoeröffnung oder Kontoschließung einer natürlichen Person bei einem Kreditinstitut in Russland werden ausländischen Finanzbehörden nicht mitgeteilt. Diese Mitteilungspflicht ist nach wie vor im russischen Banken- bzw. Steuerrecht auch für inländische Finanzbehörden nicht vorgesehen.  

Aleksej Dorochov
Russischer Advokat

www.advokat-dorochov.de

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