Die russische Duma (Parlament) hat am
17.10.2014 das Gesetz zur Ratifizierung des internationalen Übereinkommens über
die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen verabschiedet. Russland hat am 3.11.2011 den
Beitritt zum Übereinkommen unterzeichnet. Allerdings bedurfte es wegen der
Abweichung der nationalen Gesetzeslage in Steuersachen einer Ratifizierung.
Deutschland hat das Übereinkommen am
17.04.2008 unterzeichnet, jedoch noch nicht ratifiziert.
Zuständige Behörden für die Amtshilfe in
Steuersachen werden das russische Bundesamt für Steuer und das russische Bundesamt
der Gerichtsvollzieher.
Das Übereinkommen bezieht sich auf
Einkommen- und Körperschaftssteuer und es ist auf russische Staatsangehörige
mit gewöhnlichem Aufenthalt in Russland und auf juristische Personen, die nach
dem russischen Recht errichtet worden sind, anwendbar; die Umsatzsteuer wurde
ausgenommen.
Mitteilungen von Konten einer
natürlichen Person:
Die Informationen über Konten, Kontoeröffnung
oder Kontoschließung einer natürlichen Person bei einem Kreditinstitut in
Russland werden ausländischen Finanzbehörden nicht mitgeteilt. Diese
Mitteilungspflicht ist nach wie vor im russischen Banken- bzw. Steuerrecht auch
für inländische Finanzbehörden nicht vorgesehen.
Aleksej Dorochov
Russischer Advokat
www.advokat-dorochov.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen