Montag, 20. Oktober 2014

Ratingagenturen in Russland werden gesetzlich geregelt

Im Gesetzesentwurf der russischen Bundesregierung über die Tätigkeit der Ratingagenturen in Russland werden vor allem Ratingtätigkeit, Voraussetzungen für ihre Anerkennung/Akkreditierung und Ausübung sowie Kontroll- und Aufsichtsfunktionen geregelt. 

Es werden auch Anforderungen an die Veröffentlichung der Bonitätsbewertungen und die Zulassungsvoraussetzungen für die Analytiker gesetzlich geregelt. Gemäß dem Entwurf dürfen die Ratingagenturen z.B. nationalen oder internationalen Bewertungsindex verwenden. 

Die Bank Russlands wird demnach für die Akkreditierung und die Aufsicht zuständig; sie führt auch ein Register über die Ratingagenturen. Das Gesetz enthält kein Verbot von nicht akkreditierten Ratingagenturen. Allerdings werden später die Bonitätsbewertungen nur von den akkreditierten Ratingagenturen in der russischen Gesetzgebung Verwendung finden.  

Aleksej Dorochov
Russischer Advokat
www.advokat-dorochov.de



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